Stand: 17.11.2025
(1) Diese Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten ergänzend zu den AGB des Auftragnehmers und werden nur für diejenigen Module Vertragsbestandteil, die im HubSpot‑Angebot ausdrücklich ausgewählt und namentlich bezeichnet sind.
(2) „Module“ sind die im Angebot namentlich benannten Leistungspakete. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das konkrete Angebot bzw. die dortige Leistungsbeschreibung.
(3) Die auf der Website des Auftragnehmers veröffentlichten Modul‑Detailseiten dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und Marketingkommunikation. Sie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie ihre Inhalte ausdrücklich und konkret im Angebot übernommen oder in Bezug genommen werden.
(4) Es gilt die Rangfolge gemäß § 3 der AGB. Modulbezogene Individualvereinbarungen im Angebot gehen diesen BVB und den AGB vor.
(1) Charakter der Leistungen: Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, handelt es sich bei den Modulen um dienstvertragliche Bemühensleistungen ohne Erfolgs‑ oder Ergebnisgarantie.
(2) In‑Scope/Out‑of‑Scope: Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Drittkosten (z. B. Media‑Budgets, Tool‑/Plattformgebühren, Lizenzen) sind nicht in der Agenturvergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Freigaben: Der Kunde hat Entwürfe, Konzepte, Texte, Layouts, Kampagnen und vergleichbare Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Fristen zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. Bleibt eine Rückmeldung auf eine als solche kenntlich gemachte Freigabeanfrage binnen einer angemessenen Frist aus, kann der Auftragnehmer – mit Ankündigung – von einer inhaltlichen Freigabe ausgehen; das ersetzt nicht die werkvertragliche Abnahme.
(4) Korrekturschleifen‑Baseline: Soweit nicht im Angebot oder modulbezogen anders geregelt, ist je Entwurfsphase eine Korrekturschleife für geringfügige Anpassungen enthalten. Geringfügige Anpassungen sind solche ohne grundlegende Richtungsänderung und mit einem Gesamtaufwand bis zu zwei (2) Arbeitsstunden je Phase. Darüber hinausgehende Änderungen sowie zusätzliche Korrekturschleifen gelten als Change Requests und werden nach Aufwand vergütet; Fristen verschieben sich entsprechend.
(5) Abhängigkeiten zu Drittplattformen/API/Accounts des Kunden: Störungen, Policy‑Änderungen, manuelle Maßnahmen, Funktions‑ oder Schnittstellenänderungen dieser Systeme stellen keinen Mangel der Agenturleistung dar.
(1) Leistungsinhalt: Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung, Konfiguration und Übergabe von Webseiten/Onlineshops gemäß Angebot. Es handelt sich – soweit dort angegeben – um eine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(2) Technischer Rahmen: Browser‑/Device‑Kompatibilität, Systemumgebungen, Schnittstellen und ggf. CMS/Shop‑Systeme ergeben sich aus dem Angebot. Eine rechtliche Prüfung (z. B. Barrierefreiheit, Kennzeichnungspflichten) ist nicht geschuldet.
(3) Abnahme: Das Abnahmeverfahren richtet sich nach § 18 AGB. Staging, Tests und Liveschaltung erfolgen in Abstimmung mit dem Kunden. Eine produktive Nutzung nach ordnungsgemäßer Abnahmeaufforderung kann als Abnahme gelten.
(4) Offene Dateien, Arbeitsdateien, Rohdaten und technische Dokumentationen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung überlassen. Drittlizenzen (z. B. Fonts, Stock, Plugins) unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(1) Umfang: Hosting‑ und Managed‑Services umfassen – je nach Angebot – die Bereitstellung und Administration von Hosting‑Ressourcen, Konfigurationen, Zertifikaten, Deployments und Monitoring.
(2) Verfügbarkeit: Eine konkrete Verfügbarkeitszusage (Uptime‑SLA) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist; andernfalls gelten branchenübliche Standards.
(3) Wartungsfenster und Notfallmaßnahmen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten in angemessenen Zeitfenstern durchzuführen und bei Gefahr im Verzug unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, auch ohne vorherige Ankündigung.
(4) Backups: Soweit im Angebot nicht ausdrücklich geregelt, obliegen Datensicherungen dem Kunden. Restore‑Leistungen und Disaster‑Recovery werden nach Aufwand vergütet.
(5) Sicherheit/Sperre: Bestehen objektive Anhaltspunkte für rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Inhalte, ist der Auftragnehmer berechtigt, Inhalte oder Zugänge vorübergehend zu sperren; § 25 AGB findet entsprechende Anwendung.
(1) Charakter: Die genannten Marketing‑Module sind dienstvertragliche Bemühensleistungen ohne Erfolgszusage. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in organischen Suchergebnissen, KI‑Antwortboxen/AI‑Overviews, generativen SERP‑Modulen, Local‑Packs, Impressionen, Klickzahlen, Conversion‑Raten oder Umsätze zugesichert.
(2) Plattform‑, Modell‑ und Policy‑Änderungen: Änderungen von Algorithmen, generativen Modellen, Oberflächen, Policies oder Accounts (einschließlich Sperrungen, Ablehnungen von Anzeigen) durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und stellen keinen Mangel der Agenturleistung dar.
(3) Rechtliche und policy‑konforme Umsetzung: Der Kunde stellt sicher, dass Anzeigen, Zielseiten, Inhalte, Keywords, Tracking‑Setups, Empfängerdaten und Konten sämtliche gesetzlichen Anforderungen sowie Plattform‑Policies erfüllen. Der Auftragnehmer kann rechtswidrige oder offensichtlich policy‑widrige Maßnahmen ablehnen oder pausieren.
(4) Budgets und Konten: Medienbudgets/Zahlungen an Plattformen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Teil der Agenturvergütung und vom Kunden gesondert zu tragen. Werbekonten werden grundsätzlich im Namen des Kunden eingerichtet und geführt.
(5) Reporting: Umfang und Rhythmus von Reportings (z. B. monatliche Auswertungen, Dashboards) ergeben sich aus dem Angebot. Die Datenbasis stammt regelmäßig aus Drittquellen/Systemen des Kunden; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Auftragnehmer nicht.
(1) Workshops, Schulungen und Produktionen (z. B. Foto‑/Videoproduktionen) werden mit den im Angebot definierten Terminen und Umfängen erbracht.
(2) Eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung ist möglich, wenn die andere Partei mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wird und binnen vierzehn (14) Tagen ein Ersatztermin abgestimmt wird.
(3) Bei Absage oder Verschiebung durch den Kunden weniger als 72 Stunden vor Produktionsbeginn trägt der Kunde die angefallenen Fremdkosten (z. B. Location, Technik, externe Dienstleister) sowie angemessene Blockzeiten des Auftragnehmers nach Aufwand.
(1) Jedes Modul hat die im Angebot ausgewiesene Laufzeit. Laufzeiten können je nach Modul variieren (z. B. 1, 6, 12, 18, 24 oder 36 Monate).
(2) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Modul automatisch um seine ursprüngliche Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Laufzeitende in Textform, sofern nicht im Angebot abweichend geregelt.
(3) Konditionen (Rabatte, Paketpreise) sind bindungsabhängig. Verkürzt der Kunde bei einer Verlängerung die Bindung (z. B. von 36 auf 12 Monate), gelten ab Verlängerungszeitpunkt automatisch die Konditionen für die neue, kürzere Bindung; eine Fortgeltung der längeren‑Laufzeit‑Vorteile ohne entsprechende Bindung ist ausgeschlossen. Verlängert der Kunde auf eine längere Bindung, gelten ab Verlängerung die entsprechenden Konditionen der längeren Laufzeit.
(1) Reporting‑Rhythmus, Kennzahlen und Auswertungsformate (z. B. Dashboards, Monatsberichte) ergeben sich aus dem Angebot. Sofern dort nicht ausdrücklich quantitative Zielwerte als unverbindliche Zielgrößen benannt sind, dienen Reports allein der Information und Nachvollziehbarkeit.
(2) Die zugrunde liegenden Daten stammen regelmäßig aus Tools, Plattformen und Systemen Dritter (z. B. Analytics‑Systeme, Ad‑Plattformen, CRM‑Systeme). Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit haftet der Auftragnehmer nicht.
Status: November 17, 2025
This English version of the Special Terms and Conditions (STC) is provided for convenience only. The legally binding version is the German-language document „Besondere Vertragsbedingungen (BVB)“ in the version referenced and linked in the respective offer at the time of signature. In case of any discrepancies or conflicts between this English translation and the German version, the German version shall prevail. The contractual language is German.
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